Gifttiergesetz Nordrhein-Westfahlen
Überblick
Ab den 01. Januar 2021 tritt das vom nordrhein-westfälischen Landtag am 24.06.2020 beschlossene Gifttiergesetz (GiftTierG NRW) in Kraft.
Ziel des Gesetzes ist eine Regulierung der privaten Haltung von sehr giftigen Tieren, welche aufgrund ihrer starken Giftwirkung nach Bissen oder Stichen eine erhebliche Bedrohung für die Gesundheit und das Leben von Menschen darstellen können. Eine Auflistung der verbotenen Schlangen, Skorpionen und Spinnen findest du im Gesetzentwurf.
Zum Haltungsverbot gehören aus der Familie der Echten Vogelspinnen (Theraphosidae) die Arten der Gattung Poecilotheria (Indische Ornamentvogelspinnen) - so wie weitere nicht Vogelspinnen Gattungen wie aus der Ordnung der Webspinnen (Araneae) die Arten der Gattungen Atrax, Hadronyche und Illawara (Trichternetzspinnen), Latrodectus (Schwarze Witwen), Loxosceles (Speispinnen), Sicarius und Hexophthalma (amerikanische und afrikanische Sechsaugenkrabbenspinnen), Phoneutria (Bananenspinnen) & Missulena (Mausspinnen).
Was bedeutet das für dich als Poecilotheria Halter in NRW?
Die Haltung und Neuanschaffung dieser Tiere ist ab dem 01.01.2021 verboten, bereits bestehende Haltungen können jedoch unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen fortgeführt werden. Ab dem 01.01.2021 müssen alle Halterinnen und Halter giftiger Tiere die Haltung unter Angabe von Art, Anzahl und Haltungsort innerhalb von sechs Monaten beim LANUV (Landesamt für Natur Umwelt und Verbraucherschutz NRW) melden. Zusammen mit dieser Meldung muss mitgeteilt werden, ob die Haltung fortgesetzt werden soll oder ob die Tiere abgegeben werden. Diese Meldung kann online bei der LANUV ausgefüllt werden.
Fortführung der Haltung Wenn die Haltung der Tiere fortgesetzt werden soll, muss die Halterin oder der Halter dem LANUV innerhalb von vier Wochen nach der Meldung einer Haltung nachweisen, dass sie / er
- das 18. Lebensjahr vollendet hat und
- persönlich zuverlässig ist (Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 Satz 1 BZG, bei der zuständigen Gemeinde/Behörde zu beantragen).
- Als weitere Voraussetzung für eine Fortführung der Haltung ist eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1.000.000 Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, auch für den Fall des Entweichens giftiger Tiere abzuschließen und aufrechtzuerhalten.
Der Nachweis des Abschlusses einer Versicherung muss bis zum 31.07.2021 erfolgen. Nach fristgerechtem vollständigem Eingang der erforderlichen Nachweise bestätigt das Landesamt die Berechtigung zum Fortführen einer „Bestandshaltung“.
Weiterhin ist dem Landesamt Folgendes innerhalb von 14 Tagen anzuzeigen: jeder Wechsel des Haltungsortes, der Tod oder die Abgabe von Tieren der in § 2 Abs. 1 GiftTierG NRW genannten Arten an eine in § 1 Absatz 2 aufgeführte Stelle wie etwa Zoos oder spezielle Haltungseinrichtungen oder Personen, die nicht in Nordrhein-Westfalen ansässig sind. Ein Nachweis der Abgabe durch Unterschrift der übernehmenden Person oder Stelle ist erforderlich.
Was bedeutet das für uns als Verkäufer in NRW?
Wir dürfen weiterhin Poecilotheria halten und an Personen verkaufen die nicht innerhalb von NRW (oder einem anderem Bundesland mit Haltungsverbot) wohnen. Hierfür brauchen wir vom Käufer eine Unterschrift, dass er die Tiere übernimmt. Wir melden uns dann innerhalb von 14 Tagen bei den Behörden um mitzuteilen, dass wir das Tier / die Tiere an Person XY verkauft haben.
Ablauf vom Kauf auf einer Börse oder bei Abholung:
- Du teilst uns mit was du gern kaufen möchtest. Das Tier wird bezahlt und die Formulare werden ausgefüllt. (Herkunftsnachweis & Formular für das Gifttiergesetz)
Ablauf vom Kauf per Versand:
- Du benutzt das Bestellformular auf unserer Webseite.
- Du bekommst eine persönliche E-Mail von uns mit den Zahlungsinformationen und ein fertiges Dokument passend zu deiner Bestellung. Dieses Dokument ist der Nachweis den wir für unsere Unterlagen brauchen, dass du die Poecilotheria kaufst.
- Das Dokument wird von dir unterschrieben und uns per Post zugeschickt.
- Nach dem wir das Dokument in original Form bekommen haben werden die Poecilotheria versendet. Ein Herkunftsnachweis liegt im Paket dabei.
Offiziellen Quellen der obigen Informationen
Alle Informationen zum Thema Gifttiergesetz in NRW findest du hier:
- Landesamt für Natur Umwelt und Verbraucherschutz NRW - https://www.lanuv.nrw.de/verbraucherschutz/gifttiere?fbclid=IwAR06t7lkEHhtcEap4HtTm4A4HRaMKajxaC-IztSFeNX0OSBK1q4bmYzvXoE#:~:text=Ab%20dem%2001.01.2021%20müssen,an%20das%20LANUV%20abgetreten%20werden
- Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor sehr giftigen Tieren (Gifttiergesetz – GiftTierG NRW) - https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=18602&ver=8&val=18602&sg=0&menu=1&vd_back=N